Schön wär's
Im Juni habe ich an dieser Stelle die bemerkenswerte Geschmeidigkeit der Bundeskanzlerin im Umgang mit den Grundwerten ihrer Partei bestaunt. Damals vollzog sie gerade die Zurücknahme der Rücknahme des Atomausstiegs, nachdem sie zuvor die Wehrpflicht liquidiert und die ersten Schulden-Milliarden zur Bankenrettung aufgetürmt hatte. Eher als Witz gemeint schloss ich mit dem Satz: „Was bleibt, ist die Hoffnung, die Regierung fährt mit ihren Tabubrüchen fort und beschert uns endlich einen gesetzlichen Mindestlohn.“ Nun knickt die Kanzlerin tatsächlich auch beim Mindestlohn ein. Ihre Partei spricht sich unversehens für eine „verbindliche Lohnuntergrenze“ aus, die sie bis dahin als politische Glaubensfrage kategorisch abgelehnt hat.
Ein gesetzlicher Mindestlohn käme für viele unterbezahlte Menschen in Ostsachsen als wahrer Segen. Laut Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten ist bei uns ein erheblicher Teil der Betriebe im Hotel- und Gastgewerbe, im Fleischer- und Bäckerhandwerk nicht tarifgebunden. So kommt es zu unterirdischen Niedriglöhnen von bis zu 3 Euro in der Stunde. Will die Kanzlerin damit endlich Schluss machen?
Schön wär’s. Die FDP wird‘s zu verhindern wissen. So betont man auch, es handele sich erst einmal um eine politische Willenserklärung – weit entfernt von einem Regierungshandeln. Auch die sächsische CDU hat eilig kundgetan, dass sie den Mindestlohn-Vorstoß ihrer Kanzlerin rundweg ablehnt, und nennt ausgerechnet die strukturschwache Oberlausitz als Beispiel für die wirtschaftliche Sinnhaftigkeit von Billiglöhnen. Armes Sachsen.



